Wichtige Information für Spenderinnen und Spender
Die Schweizerische Hirnliga ist steuerbefreit. Was heisst das für Sie als Spenderin, für Sie als Spender?
Spenden an gemeinnützige Organisationen können sowohl bei der direkten Bundessteuer, als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern in Abzug gebracht werden. Um einen Abzug bei der direkten Bundessteuer geltend zu machen, muss der Spendenbetrag mindestens Fr. 100.– betragen. Es können maximal 20% vom Reineinkommen abgezogen werden. Dieselbe Regelung gilt für juristische Personen.
Für die Kantons- und Gemeindesteuern gilt: Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer von den Kantonen festgelegten Limite von den Steuern abgezogen werden. Die maximale Abzugshöhe ist von Kanton zu Kanton verschieden.